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Benutzungs- und Gebührenordnung
(Stand:
10.05.2004)
Satzung über die Benutzung der Gemeindebibliothek der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin hat gemäß §§ 3 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (Gemeindeordnung-GO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVB l.l S 154) geändert durch Gesetz vom 18.12.2001 (GVB l.l S. 198) i.V.m. den §§2,4 und 6 des Kommunalabgabegesetz für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntgabe vom
15.06.2003 folgende Satzung über die Benutzung der Gemeindebibliothek beschlossen:
§ 1 Allgemeines
Die Bibliothek ist eine der Allgemeinheit dienende öffentliche Kultur- und Bildungs-einrichtung. Die Benutzung ihrer Bestände ist
gebührenpflichtig.
Die Bibliothek erfüllt ihren Zweck, in dem sie ihre Medien als Freihandbestand allen Benutzern zugänglich macht.
Die Bibliothek
dient ihren Benutzern durch die Bereitstellung von Büchern, Zeitschriften Spielen, Videos, CD’s, MC’s, CD-ROM’s und DVD’s, nachfolgend Medien genannt und Internetarbeitsplätzen zur allgemeinen und beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie der aktiven Freizeitgestaltung.
Angemeldete Benutzer sind im Rahmen dieser Satzung berechtigt, die Bibliothek auf
Öffentlich-rechtliches Benutzerverhältnis begründet.
§2 Öffnungszeiten
Die Bibliothek hat feste Öffnungszeiten. Diese werden durch Aushang bekannt gegeben.
§3 Benutzerkreis
Benutzer sind natürliche Personen, die im Besitz eines gültigen Personalausweises sind, Kinder und Jugendliche (7. bis 16.
Lebensjahr) können Benutzer werden, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer gesetzlichen Vertreter vorliegt.
§4 Anmeldung
Für die Benutzung der Bibliothek sind eine Anmeldung und die Ausstellung eines Benutzerausweises erforderlich.
Benutzer melden sich persönlich unter Vorlage des Personalausweises an. Folgende Angaben werden benötigt: Name, Vorname, Anschrift
und Geburtsdatum. Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die schriftliche Einverständniserklärung ihrer gesetzlichen Vertreter unter der Angabe o. g. Daten eines gesetzlichen
Vertreters vorzulegen
Nach der Anmeldung erhalten die Benutzer einen Benutzerausweis, der nicht übertragbar ist. Der Benutzerausweis bleibt Eigentum der
Bibliothek. Der Verlust ist unverzüglich zu melden, um Missbrauch zu verhindern.
Wünschen Benutzer das Benutzerverhältnis zu beenden oder erfüllen sie nicht mehr die Voraussetzungen für eine Benutzung der
Bibliothek, so haben sie die entliehenen Medien sowie den Benutzerausweis zurückzugeben.
Benutzer haften für Schäden, die aus dem Missbrauch des Benutzerausweises entstehen.
§5 Anerkennung
Die Zulassung zur Benutzung der Bibliothek schließt das Verhältnis ein, dass die Bibliothek die Daten gemäß § 4 Abs. 2 speichert.
Für die Verwendung gelten die Bestimmungen des Bundes- und Landesdatenschutzes.
Mit dem betreten der Bibliothek erkennt jeder Benutzer die Hausordnung und die Öffnungszeiten gemäß Aushang an.
§6 Entleihung, Leihfrist, Vorbestellung
Die Ausleihfrist der Medien beträgt: Bücher, Zeitschriften, Hörkassetten: 4 Wochen Spiele: 10 Tage CD’s, CD-ROMs: 10 Tage
Videos, DVDs: Montag zu Donnerstag, Dienstag zu Freitag, Donnerstag zu Montag, Freitag zu Dienstag
Fällt der Rückgabe Termin auf einen Tag, an dem die Gemeindebibliothek geschlossen ist, so verschiebt sich der Rückgabetermin auf
den nächsten Öffnungstag.
Anträge auf Verlängerung der Leihfrist sind beim Bibliothekspersonal zu stellen und werden in Abhängigkeit des Bedarfs der
Bibliothek genehmigt.
Gegen Vorlage des Benutzerausweises sind Medien am zur Verbuchung vorzulegen.
Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden.
Bei Ausleihe von Videokassetten sind die Benutzerhinweise auf den Hüllen zu beachten. Bei Videokassetten und DVD’s muss die
Alterskennzeichnung (FKS) dem Lebensalter des Ausleihenden entsprechen.
Ausgeliehene Medien dürfen an Dritte nicht weitergegeben werden.
Ausgeliehene Medien können vom Bibliothekspersonal unverzüglich zurückgefordert werden.
Bei unerlaubter Überschreitung der Leihfrist erhebt die Bibliothek eine Gebühr gemäß Gebührensatzung in der jeweiligen
Fassung.
§7 Fernleihe
Gewünschte Literatur, welche nicht im Bestand der Bibliothek vorhanden ist, kann auf Wunsch des Benutzers im Rahmen der
Leihverkehrsordnung für die deutschen Bibliotheken aus anderen Bibliotheken im Original oder als Kopie beschafft werden.
Wenn die im Leihverkehr bestellte Literatur eingetroffen ist, wird der Benutzer benachrichtig. Nicht abgeholte Bestellungen werden nach
Ablauf der Leihfrist oder auf Verlangen bei der liefernden Bibliothek zurückgeschickt, gelieferte Kopien vernichtet.
Für die Benutzung der im Leihverkehr beschaffenen Literatur gelten die besondern Auflagen der liefernden auswärtigen Bibliotheken.
Anträge auf Verlängerung der Leihfrist sind nicht bei der liefernden Bibliothek, sondern nur bei der bestellenden Bibliothek einzureichen.
Die durch die Fernleihe entstandenen Kosten trägt der Benutzer. Die durch eine Bestellung entstehenden Kosten und Gebühren sind vom
Benutzer auch dann zu zahlen, wenn der die bestellte und richtig gelieferte Sendung trotz Aufforderung nicht abholt.
§8 Verhalten in der Bibliothek
In der Bibliothek haben sich die Benutzer rücksichtsvoll zu verhalten und alles zu unterlassen, was den Ablauf des
Bibliotheksbetriebes stört.
Die Medien sowie alle Einrichtungsgegenstände sind sorgfältig und schonend zu behandeln.
Störendes Verhalten, Essen, Trinken, Rauchen sowie das Mitbringen von Tieren sind nicht gestattet.
Für persönliche Gegenstände der Benutzer übernimmt die Bibliothek keine Haftung.
§9 Behandeln der Medieneinheiten, Verantwortung und Haftung der Benutzer
Die entliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln und vor Verschmutzung, Beschädigungen und Verlust zu bewahren.
Eintragungen oder sonstige Veränderungen an den Medien sind untersagt. Loseblattsammlungen oder Ordner dürfen keine Blätter,
Kataloge keine Karten entnommen werden.
Der Benutzer ist verpflichtet, den Verlust oder Beschädigung bzw. festgestellte Mängel der ihm anvertrauten Medien der Bibliothek
unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigung selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
Entliehene Ton- und Bildträger dürfen nur auf handelsüblichen Geräten unter Beachtung der von den Herstellerfirmenvorgeschriebenen
Voraussetzungen abgespielt werden. Vor der Rückgabe von Kassetten und Videos hat der Benutzer diese ordnungsgemäß zurückzuspulen.
Für den Verlust oder die Beschädigung von Medien während der Benutzung hat der Benutzer vollen Ersatz zu leisten, auch wenn ihn kein
Verschulden trifft. Bei Minderjährigen haften die Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter.
Bei Nutzung der Internet-Arbeitsplätze ist der Benutzer verpflichtet, sich an folgende Benutzerbedingungen zu halten:
Vor Benutzung des Internets in der Gemeindebibliothek müssen Bibliotheksfremde bzw. nicht angemeldete Personen ihren Personalausweis
oder Schüler ihren Schülerausweis an der Ausleihtheke vorweisen. Bibliotheksnutzer können sich durch ihre Verpflichtungskarte, die in der Gemeindebibliothek aufbewahrt wird, oder den Benutzerausweis ausweisen.
Für die Internetnutzung liegt eine Liste aus, in der sich zuerst jeder Benutzereintragen muss und in der Vorbestellung vermerkt werden
können. Mit seiner Unterschrift erkennt der Nutzer diese vorliegenden Bedienungen an.
Eine Einheit für die Nutzung des Internets beträgt 30 Minuten. Sollten keine weiteren Anmeldungen und Benutzerwünsche vorliegen,
kann eine weitere Einheit in Anspruch genommen werden.
Für die Internetnutzung werden Gebühren gemäß der Gebührensatzung der Gemeindebibliothek der Gemeinde Neuenhagen in der jeweils
gültigen Fassung erhoben. Eine Nutzung ist nur nach Vorkasse möglich.
Grundsätzlich verboten ist:
Veränderung an System- und Netzwerkkonfiguration von PC und Server vorzunehmen. Bei Beschäftigung behalt sich die
Gemeindebibliothek Schadensersatzansprüche vor!
Das Aufrufen von Internetseiten mit jugendgefährdenden und rechtsextremistischen Inhalten.
Benutzung eigener Datenträger ( Disketten können vom Bibliothekspersonal erworben werden).
E-Mail-Sendungen/-Empfang sind möglich. Die Bibliotheksadresse darf aber nicht als Absender verwendet werden.
Die Gemeindebibliothek übernimmt keine Haftung für die Dauer der Übertragung im Internet.
Des weiteren haftet die Gemeindebibliothek nicht für Verträge, die vom Benutzer im Internet abgeschlossen wurden.
§10 Schadensersatz
Beim Verlust von Medien ist der Benutzer zum Schadensersatz verpflichtet. Die Gemeindebibliothek stellt die Wiederbeschaffung
verlorener oder geschädigter Medien in Rechnung.
Werden die als verloren gemeldeten Medien nachträglich zurückgeben, so hat der Benutzer keinen Anspruch auf Übergabe des
Ersatzexemplars oder der inzwischen angefertigten Kopie.
§11 Rechte der Bibliotheksmitarbeiter
Das Bibliothekspersonal ist berechtigt, auf Grundlage der Benutzer- und Hausordnung Weisungen zu erteilen.
Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.
Zur Gewährleistung einer ungestörten und dem Ziel der Bibliotheksnutzung dienenden Ordnung hat das Bibliothekspersonal das Recht,
Benutzer, die gegen die Verhaltenspflichten verstoßen, aus der Bibliothek zu weisen und von der Bibliotheksbenutzung auszuschließen.
Das Bibliothekspersonal übt gegenüber den Benutzern das Hausrecht aus und ist berechtigt, Benutzer darauf zu kontrollieren, ob sie
Medien oder Gegenstände der Gemeindebibliothek unberechtigt mit sich führen. Diebstahl oder versuchter Diebstahl werden grundsätzlich zur Anzeige gebracht.
Solange ein Benutzer der Aufforderung zur Rückgabe entliehener Bücher oder Medien nicht nachkommt oder geschuldete Gebühren nicht
entrichtet, ist die Bibliothek berechtigt, die weitere Ausleihe von Medien an ihn einzustellen.
Das Bibliothekspersonal ist berechtigt, sich von jedem Benutzer den Benutzerausweis oder einen amtlichen Ausweises mit Lichtbild
vorlegen zu lassen.
§12 Gebühren
Die Erhebung von Gebühren erfolgt nach der Gebührensatzung
für die Gemeindebibliothek der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin in der jeweils gültigen Fassung .
§13 Inkrafttreten
Die
Satzung der Gemeindebibliothek tritt am 10.05.2004 in Kraft.
Neuenhagen,
den 10.05.2004
Gebührensatzung der Gemeindebibliothek der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin hat gemäß §§ 3 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg
(Gemeindeordnung- GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVB I. I S 154) geändert durch Gesetz vom 18.12.2001 (GVB I. I S. 298) i.V. m. der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Brandenburg in der Fassung der Bekanntgabe vom 15.06.1999 (GVB I. I S.231) geändert durch Gesetz vom 18.12.2001 (GVB I. I S.287) in der Sitzung am 08.05.2003 folgende Gebührensatzung über die Benutzung
beschlossen:
§1 Gegenstand
Die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin unterhält eine Gemeindebibliothek in Trägerschaft. Für die Benutzung dieser Bibliothek oder bei
Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren der gesetzliche Vertreter.
Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist nicht fristgemäß zurückgegeben wurden, ist eine Versäumnisgebühr zu entrichten. Bei
grober Überschreitung erfolgt eine schriftliche Ermahnung. Die anfallenden Auslagen trägt der Benutzer. Die Gebühr ist fällig bei der Beantragung der Leistung.
§2 Jahresbeitrag und Verlängerung des Benutzerausweises
Der Benutzerausweis ist 12 Monate gültig. Danach kann er gegen Entrichtung einer weiteren Jahresgebühr verlängert werden.
Die Jahresgebühr (für 12 Monate) beträgt: Erwachsene (ab 18 Jahre): 6,00 € Kinder und Jugendliche, Schüler, Auszubildende,
Studenten, Zivildienstleistende, Schwerbehinderte: 3,00 € Sozialhilfeempfänger, BürgerInnen – die unter die Härtefallregelung der Krankenkassen fallen: Freitag
Ermäßigung für Familien (Eltern und Kind/er), Ab drei angemeldete Personen pro Person: 0,50 € Pauschalgebühr bis maximal 5 Medien innerhalb von 12 Monaten: 2,50 €
§3 Ausstellung eines Ersatzbenutzerausweises
Ausstellung eines Ersatzbenutzerausweises: 2,50 €
§ 4 Schadensersatz
Bei starker Beschädigung oder Verlust einer Medieneinheit: Wiederbeschaffungspreis zuzüglich 5,00 € Bearbeitungsgebühr Bei
leichter Beschädigung oder Verlust von Buchhüllen, Kassettenhüllen, Videohüllen oder CD-Hüllen: 1,00 €
§ 5 Beschaffung
Bei Literaturbeschaffung aus anderen Bibliotheken im Rahmen des Fernleihverkehrs Zuzüglich Bearbeitungsgebühr je Leihschein:
alle entstehenden Kosten 2,50 €
§ 6 Versäumnisgebühr
Versäumnisgebühren werden wie folgt fällig:
Je Buch, je MC, je Zeitschrift Erwachsene, pro Woche: 1,50 € Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre, pro Woche: 0,50 €
Je Video, DVD, pro Tag. 1,00 € Je CD, CD-ROM und Spiel, pro Woche: 2,50 €
§ 7 Spulen von Videos und MC’s
Für nicht zurückgespulte Videos und MC’s: 0,50 €
§ 8 Kopierleistung
Je Seite: 0,10 € Computerausdruck je Seite: 0,25 €
§9 Internet-Nutzung
Je angefangene halbe Stunde: 1,00 €
§ 10
Mahnung und Beitreibung
Die bei der Mahnung und der Beitreibung entstandenen Gebühren und die zusätzlich entstandenen Verwaltungsgebühren richten sich nach
der jeweiligen geltenden Fassung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Brandenburg und der dazu ergangenen Verwaltungskostenverordnung.
§ 11 Inkrafttreten
Diese
Gebührensatzung tritt am 10.05.2004 in Kraft.
Neuenhagen
den 10.05.2004
Artur
Boehlke
Jürgen Henze
Vorsitzender der GVT Bürgermeister
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